Kunden der Deutschen Bank können einen Freistellungsauftrag einrichten, um Kapitalerträge steuerfrei zu halten. Dies ist sowohl online als auch per Formular möglich.
Anleger müssen sich zwangsläufig mit Steuern auseinandersetzen. Seit 2009 unterliegen in Deutschland Kapitalerträge einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Steuer wird auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen erhoben. Deutsche Banken wie die Deutsche Bank führen diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab.
Was ist ein Freistellungsauftrag und warum ist er wichtig?
Ein Freistellungsauftrag verhindert, dass deine Bank steuerfreie Kapitalerträge an das Finanzamt abführt. Dazu gehören Erträge bis 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und bis 2.000 Euro pro Jahr für zusammen veranlagte Ehepaare. Dieser Freibetrag, auch Sparerpauschbetrag genannt, wurde Anfang 2023 angehoben.
Vor der Erhöhung konnten Anleger nur 801 Euro (Einzelpersonen) bzw. 1.602 Euro (Ehepaare) pro Jahr freistellen lassen. Ohne Freistellungsauftrag mindert sich dein Ertrag, da die Bank die Steuer automatisch abführt. Zwar kannst du zu viel gezahlte Steuern über die Einkommensteuererklärung zurückfordern, aber das ist aufwendiger und erfordert Geduld, da du auf den Steuerbescheid warten musst.
Freistellungsauftrag bei der Deutschen Bank einrichten
Bei jeder deutschen Bank kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden, auch bei der Deutschen Bank, die verschiedene Optionen dafür anbietet. Die einfachste Möglichkeit besteht darin, den Freistellungsauftrag im Online-Banking einzurichten. Der Prozess ist benutzerfreundlich und wird mit einer gültigen TAN bestätigt.
Alternativ kann das Freistellungsformular als PDF heruntergeladen und ausgefüllt werden. Auf der Webseite der Deutschen Bank findest du das Formular. Gib zunächst an, an welche Filiale dein Freistellungsauftrag gerichtet ist. Falls du Geschäftsbeziehungen zu Tochtergesellschaften der Deutschen Bank AG unterhältst, ist für jede ein separater Freistellungsauftrag erforderlich.
Trage dann deine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse etc.) und deine Filial-Kontonummer ein. Ehepaare, die zusammen veranlagt sind, müssen den Freistellungsauftrag gemeinsam erteilen und unterschreiben. Für Konten oder Depots von Minderjährigen ist ein separater Freistellungsauftrag nötig.
Kreuze an oder gib den Betrag an, bis zu dem deine Kapitalerträge freigestellt werden sollen. Falls der Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt gelten soll, trage das entsprechende Datum ein. Beachte, dass der Freistellungsauftrag nicht rückwirkend für Kapitalerträge gilt, die vor der Gültigkeit des Auftrags entstanden sind. Schicke das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Deutsche Bank.
Änderung des Freistellungsauftrags bei der Deutschen Bank
Der Freistellungsauftrag kann durch einen neuen Auftrag geändert werden. Besonders bei Heirat oder Scheidung zusammen veranlagter Ehegatten ist dies nötig, um weiterhin steuerfrei zu bleiben. Der Freistellungsauftrag erlischt im Todesfall des Auftraggebers. Eine Herabsetzung des Freistellungslimits ist nur bis zur Höhe des bereits genutzten Betrags möglich, auch hierfür ist ein neuer Freistellungsauftrag nötig.
Du kannst beliebig viele Freistellungsaufträge erteilen, jedoch muss der Sparerpauschbetrag auf die verschiedenen Institute (Filialen der Deutschen Bank oder andere Banken) aufgeteilt werden. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht überschreiten.
