Um jedem Bürger einen würdevollen Lebensabend zu garantieren, wurde in der Schweiz bereits 1948 die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingeführt. Lesen Sie nach, wie das Pensionssystem in der Helvetia aktuell aufgebaut ist und wieso gerade die 2. Säule eine besondere Aufmerksamkeit verdient.
3-Säulen-Altersvorsorge für eine Rundumabsicherung
Das moderne Pensionssystem in der Schweiz ruht auf drei Säulen. Die 1. Säule AHV ist auch die älteste. Diese staatliche Vorsorge dient der Existenzsicherung nicht nur nach dem Ende des Berufslebens, sondern auch bei Invalidität und als Verwitwete. Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG), welche 1985 eingeführt wurde. Diese beiden Säulen ergänzen einander und garantieren, dass die Person im Alter keinen Verlust des Lebensstandards erleiden muss. Während die Einzahlungen in die 1. und 2. Säulen verpflichtend sind, kann sich jeder Berufstätige noch zusätzlich freiwillig versichern, um die Pension aufzubessern.
2. Säule – praktisch, aber etwas kompliziert
Die 2. Säule des Schweizer Pensionssystems ist für die Sicherung des Lebensstandards unverzichtbar. Bei der beruflichen Vorsorge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte die einkommensabhängigen Beiträge in die Pensionskassen ein. Diese Summen werden über die Jahre der Berufskarriere angespart und verzinst. Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, im Falle der Invalidität oder als Hinterbliebene steht den Menschen daher eine Zusatzrente zu.
Doch die 2. Säule Schweiz berechnen kann man nicht immer ohne Probleme. Einfach haben es nur diejenige, die nie eine Stelle gewechselt haben und deren Berufskarriere ohne Unterbrechungen zum Beispiel durch Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub verlaufen ist. Ansonsten kann es passieren, dass ein Teil der Beiträge zur 2. Säule verloren geht und Sie dadurch unfreiwillig Pensionskürzungen erleben müssen.
Swiss Serenity – verlorene Guthaben ausfindig machen
Genau hier kommt Swiss Serenity ins Spiel, denn diese Organisation führt alle von Ihnen und Ihren Arbeitgebern eingezahlten Guthaben zurück. Es wird gründlich bei allen Pensionskassen recherchiert, und nicht mal geringfügige Summen bleiben unbeachtet. Es lohnt sich also, einen Antrag bei Swiss Serenity zu stellen, um keine Abstriche bei Ihrer wohlverdienten Pension hinnehmen zu müssen.
